Schimmelbildung bei energetisch sanierten Gebäuden - Schimmel durch Baumängel

Schimmelbildung bei energetisch sanierten Gebäuden - Mietminderung bei Schimmel durch Baumängel
Energetisch sanierte Gebäude sind aufgrund ihrer Dämmung und neuen Fenster meist so luftdicht verschlossen, dass feuchte Luft nicht mehr entweichen kann. Normalerweise sollte die Schimelbildung durch eine entsprechende Planung vermieden werden. Trotzdem kommt es immer wieder bei der Sanierung von Gebäuden zu Baumängeln. Diese Baumängel können schon bei der Planung entstanden sein oder werden durch nicht sachgerechte Ausführung der Sanierungsarbeiten hervorgerufen.

Ob der Schimmel in Ihrer Wohnung durch Baumängel hervorgerufen wurde, kann meist schon anhand der entstandenen Schimmelpilze festgestellt werden. Diese Überprüfung übernehmen Schimmelberater. Suchen Sie jetzt in der ModernuS-Datenbank Schimmelberater in Ihrer Nähe und kontaktieren diese direkt.

 

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Mietminderung wegen Schimmel

Tritt Schimmel in der Wohnung auf und meldet der Mieter dies seinem Vermieter, gehen oft Streitereien los, wer die Schuld an der Schimmelbildung trägt. Tatsächlich ist ein Großteil von Schimmel in der Wohnung auf falsches Heizen und Lüften zurück zu führen. Sie sollten sich von einem Schimmelberater beraten lassen, was die Ursache für den Schimmel in Ihrer Wohnung ist.

Wenn Sie Ihre Miete wegen Schimmel in der Wohnung mindern wollen, sollten Sie einige Dinge beachten. Setzen Sie den Vermieter schriftlich vom Mangel in Kenntnis. Räumen Sie dem Vermieter gleichzeitig eine angemessene Frist (mind. 2 Wochen) zur Beseitigung des Schimmels in Ihrer Wohnung ein. In diesem Schreiben können Sie auch gleich die Mietminderung ankündigen, falls nach Ablauf der Frist keine Beseitigung des Schimmels vorgenommen wurde. Eine Mietminderung ist nur dann zulässig, wenn die Ursache des Schimmels in Ihrer Wohnung nicht durch Ihr Verhalten verschuldet ist.

Das Amtsgericht Köln hat die Höhe der Mietminderung in einem Fall auf 20% angesetzt. Wie hoch die Mietminderung in Ihrem Fall sein kann, hängt u.a. auch davon ab:
  • Wie viele Räume sind mit Schimmel belastet?
  • Wie stark ist die Schimmelbelastung in einzelnen Räumen?
Die Mietminderung durch Schimmel wurde durch verschiedene Gerichtsentscheide zwischen 10% und bis zu 90% festgesetzt.

Schimmel durch zu nah an der Wand aufgestellte Möbel

In einem Urteil des Amtsgerichtes Osnanbrück (AG Osnabrück, Az: 14 C 385/04) wurde festgestellt, dass den Mieter keine Schuld trifft, wenn sich Schimmel an der Wand bildet, weil die Möbel dicht an der Wand stehen.

Demnach kann der Mieter seine Möbel aufstellen, wie es ihm gefällt. Bildet sich Schimmel an Wänden hinter Möbelstücken, so ist dies ein Mangel an der Mietwohnung. Dieser Mangel berechtigt wiederum zur Mietminderung.



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