Förderung einer Pelletheizung oder Holzheizung
Die Förderungen des BAFA für Wärmepumpen waren seit dem 03.05.2010 "eingefroren". Ab dem 12.07.2010 hat der Bundestag die verhängte Ausgabensperre
jedoch wieder aufgehoben. Damit stehen für 2010 noch 115 Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung.
Die Fördermittel können für Solaranlagen (kombinierte Warmwasserbereitung), Pelletkessel und besonders effiziente Wärmepumpen beantragt werden.
In Neubauten werden die Maßnahme allerdings nicht mehr gefördert. Keine Förderung gibt es ebenfalls mehr für Mini-Blockheizkraftwerke.
Die Fördermittel können für Solaranlagen (kombinierte Warmwasserbereitung), Pelletkessel und besonders effiziente Wärmepumpen beantragt werden.
In Neubauten werden die Maßnahme allerdings nicht mehr gefördert. Keine Förderung gibt es ebenfalls mehr für Mini-Blockheizkraftwerke.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert auch 2010 verschiedene Heizungssysteme in den Bereichen Holz, Pellets und Solarthermie.
Die Förderungen unterscheiden sich dabei in der Höhe je nachdem, ob diese in bestehenden Gebäuden oder in Neubauten errichtet werden.
Das BAFA gewährt einen Zuschuss als Basisförderung und zwei zusätzliche Effizienzboni.
Folgende Anforderungen müssen für die Gewährung eines Effizienzbonus ab dem 01.07.2010 erfüllt sein:
Effizienzbonus Stufe 1:
- Gebäude bis Baujahr 1994: Verbrauch je Quadratmeter mind. EnEV Standard
- Gebäude ab Baujahr 1995: Verbrauch je Quadratmeter mind. 30% unter EnEV Standard
- Gebäude bis Baujahr 1994: Verbrauch je Quadratmeter mind. 30% unter EnEV Standard
- Gebäude ab Baujahr 1995: Verbrauch je Quadratmeter mind. 45% unter EnEV Standard
Energieberater und Heizungsbauer für Pelletheizungen und Holzheizungen aus Ihrer Region finden Sie in unserer Datenbank. Sie können ebenfalls nach Fachleuten aus der Finanz- und Fördermittelberatung suchen, welche Ihnen einen aktuellen Überblick (Programm des BAFA varieren ständig) über die verschiedenen Fördermöglichkeiten geben können.
Heizungsbauer und Heizungsinstallateure suchen
Förderung / Zuschuss für Pelletkessel in bestehenden Gebäuden
- Basisförderung: 36,00 € je kW (mind. 2.000,00 €)
- Effizienzbonus Stufe 1: 54,- € je kW (mind. 3.000,00 €)
- Effizienzbonus Stufe 2: 72,- € je kW (mind. 4.000,00 €)
Erneuern Sie gleichzeitig auch Ihren Pufferspeicher (mind. 30 Liter je kW) erhöhen sich die Mindesförderbeträge wie folgt:
- Basisförderung: mind. 2.500 €
- Effizienzbonus Stufe 1: mind. 3.750,00 €
- Effizienzbonus Stufe 2: mind. 5.000,00 €
Förderung / Zuschuss für Pelletkessel in Neubauten
- Basisförderung: 27,- € je kW (mind. 1.500,00 €)
- Effizienzbonus Stufe 1: 40,50 € je kW (mind. 2.250,00 €)
- Effizienzbonus Stufe 2: 54,- € je kW (mind. 3.000,00 €)
- Basisförderung: mind. 1.875,00 €
- Effizienzbonus Stufe 1: mind. 2.812,50 €
- Effizienzbonus Stufe 2: mind. 3.750,00 €
Weitere Fördermöglichkeiten einer Pelletheizung
Wenn Sie Ihre Pelletheizung oder Holzheizung mit einer Solarthermie-Anlage kombinieren, erhalten Sie einen weiteren Zuschuss in Höhe von 750,00 € je Anlage.Förderung für Luftgeführte Pelletkessel (ab 5 kW)
Basisförderung | Bonusförderung | |
---|---|---|
bestehendes Gebäude | 500,00 Euro (max. 20%) |
Stufe 1: 250,00 Euro Stufe 2: 500,00 Euro |
Neubauten (ab 01.01.2009) |
375,00 Euro (max. 20%) |
Stufe 1: 187,50 Euro Stufe 2: 375,00 Euro |
Förderung für Pelletöfen mit Wassertasche (ab 5 kW)
Basisförderung | Bonusförderung | |
---|---|---|
bestehendes Gebäude | 36,00 Euro je kW | keine |
Neubauten (ab 01.01.2009) |
27,00 Euro je kW | keine |
Förderung für Anlagen zur Verfeuerung von Hackschnitzeln (ab 5 - 100 kW) mit Speicher mind. 30 Liter je kW
Basisförderung | Bonusförderung | |
---|---|---|
bestehendes Gebäude | 1.000,00 Euro |
Stufe 1: 500,00 Euro Stufe 2: 1.000,00 Euro |
Neubauten (ab 01.01.2009) |
750,00 Euro |
Stufe 1: 375,00 Euro Stufe 2: 750,00 Euro |
Förderung von Scheitholzvergasern (ab 15 - 50 kW) mit Speicher mind. 55 Liter je kW
Basisförderung | Bonusförderung | |
---|---|---|
bestehendes Gebäude | 1.125,00 Euro |
Stufe 1: 562,50 Euro Stufe 2: 1.125,00 Euro |
Neubauten (ab 01.01.2009) |
843,75 Euro |
Stufe 1: 375,00 Euro Stufe 2: 750,00 Euro |
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