Der Festpreis für Stromtarife ist Geschichte

flexible Stromtarife Am 06.06.2009 veröffentlichte der Bundestag in den Bundesdrucksachen eine Gesetzvorlage, welche ab 2010 „intelligente Stromzähler“ bei Neubauten vorschreibt. Weiterhin sind Energieversorger ab 2011 dazu verpflichtet auch von der Tageszeit und dem Energieangebot abhängige und flexible Tarife anzubieten.

In der Bundestagsdrucksache 16/8306 schlägt der Bundestag die Einführung dieses neuen Gesetzes vor. Durch diese Regelung profitieren dann auch Verbraucher und können somit Ihre Energiekosten senken.

Aber nicht nur die Verbraucher profitieren von dieser Regelung, sondern auch die Stromnetze werden dadurch entlastet. Durch immer mehr erneuerbare Energien wächst der Anteil fluktuierender Elektrizität. Flexible Tarife leisten einen Beitrag, um die Nachfrage besser an das Angebot auszurichten. Davon profitieren dann auch wieder die erneuerbaren Energien, die so weiter zügig ausgebaut werden können.

Weitere Vorteile sind Einsparung bei der Ablesung von Stromzählern, Kraftwerke werden besser ausgelastet und teure „Regelenergie“ wird weniger.

Schon 1992 zeigte ein Versuch der Stadtwerke Eckernförde mit 1000 zufälligen Haushalten, dass durch variable Tarife Stromeinsparungen von durchschnittlich 5% möglich sind. Noch einmal 5% sind durch intelligente Geräte (Waschmaschinen, Wäschetrockner, Spülmaschinen und sogar Kühlschrank und Gefriergeräte) möglich, die sich dann einschalten, wenn der Strompreis niedrig ist.

Wie viel Einsparungen jedoch letztendlich möglich sind, hängt auch davon ab, wie sehr Verbraucher ihr eigenes Verhalten ändern wollen.
 
 


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