EnEv - Energiesparverordnung heute: Alt gegen Neu
Die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde von Bundesrat und Bundeskabinett beschlossen und soll im Frühsommer 2014 in Kraft treten. Darin wurde festgelegt, dass Hausbesitzer bis 2015 Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, gegen zeitgemäße Heizsysteme austauschen müssen. Kernelement der Novelle ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten um einmalig 25 % ab dem 1. Januar 2016. Nur Bestandsgebäude sind von diesen Verschärfungen ausgenommen. Zudem soll der Energieausweises als Informationsinstrument gestärkt werden.Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) meint jedoch, das Energieeeinsparpotenziale nicht gehoben werden, da es noch zu viele Ausnahmen gebe. Rund 11 Millionen alte Niedertemperaturheizungen fallen nicht unter die Austauschpflicht, entsprächen aber auch nicht dem Stand der Technik. Die EnEV 2014 erfasse "gerade einmal 13 Prozent dieser Energieschleudern", so Falk weiter.
Auch Heizkessel für Öl oder Gas müssen künftig nach spätestens 30 Jahren ausgetauscht werden. Das ist ein Kompromiss, denn Heizungen gelten bereits nach 15 bis 20 Jahren in der Regel als nicht mehr auf dem Stand der Technik. Falk warn vor dieser Minireform, da sie weder echte Nachrüstpflicht noch verschärfte Einsparregeln für den Gebäudebestand vorsieht. Ausgenommen sind auch selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser.
Heizkosten machen heute rund ein Drittel der Energiekosten eines Durchschnittshaushalts aus. Das sind durchschnittlich mehr als 1.000 Euro im Jahr. Doch noch immer heizen 80% der deutschen, mit veralteter Technik, so heißt es. Eine Familie könnte ihre Heizkosten durch eine umweltfreundliche Kombiheizung mit Solarthermie und Pellets reduzieren.
Für den Einbau eines neuen Heizkessels plus Solaranlage gibt es über das BAFA mindestens 2.000 Euro Zuschuss. So sieht die Hilfe des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei Heizungsmodernisierung. Zusätzlich gibt es gute Kreditkonditionen von der KfW bei einer Finanzierung mit bis zu 50.000 Euro. Ob ein Zuschuss weiter bezahlt wird wenn nur die EnEV-Verpflichtungen erfüllt werden wird sich zeigen.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Heizungssystemen.
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