Novellierung der Energieeinsparverordnung und Inkrafttreten 2014

Novellierung der Energieeinsparverordnung und Inkrafttreten 2014

Im Rahmen einer Kabinettsitzung hat die Bundesregierung Anfang Februar den Entwurf einer Gesetzesänderung hinsichtlich des Energieeinspargesetzes EnEG und der Energieeinsparverordnung EnEV entschieden. Demnach soll in zwei Stufen in den Jahren 2014 und 2016 eine mäßige Anhebung der Mindesteffizienzstandards für Neubauten durchgeführt werden.

Für bestehende Häuser ist gemäß dem Entwurf jedoch keine Verschärfung der Vorgaben vorgesehen, sodass auch keine nachträgliche Aufrüstung erforderlich wird. Weiter bekräftigt wird allerdings der Energieausweis als Informationsmittel, welcher außerdem aufgrund von europarechtlichen Vorgaben in Zukunft stichprobenartig überprüft werden soll. Das Inkrafttreten ist für Januar 2014 vorgesehen.

Im Wesentlichen sind im Rahmen der Novellierung fünf verschiedene Maßnahmen vorgesehen. Zum einen soll der zulässige Jahresenergiebedarf von Neubauten in den Jahren 2014 und 2016 um je 12,5% abgesenkt und der höchstens erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle um jeweils 10% reduziert werden.

Die neue EnEV sieht für bestehende Häuser weder Nachrüstpflichten noch verschärfte Einsparregelungen vor. Weiterhin ist vorgesehen, die energetischen Kennzahlen in Immobilienannoncen mit anzugeben, wobei diese sich auf die Wohnfläche und nicht wie zuvor auf die Gebäudefläche beziehen sollen. Außerdem ist dem Käufer oder Mieter der Energieausweis vom Verkäufer bzw. Vermieter auszuhändigen, was bereits bei der Besichtigung geschehen muss.

Und schließlich ist ein unabhängiges Stichprobenkontrollsystem vorgesehen, welches zwar Energieausweise und Berichte über Klimaanlageninspektionen einsehen darf, aber kein Betretungsrecht für Wohnungen beinhaltet.

 
 


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